Aussteller Guide

Mitaussteller

Mitaussteller Teilnahme

Die Teilnahme von Unternehmen als Mitaussteller ist grundsätzlich möglich. Sie bedarf der vorherigen Zulassung durch die Messe München GmbH. Eine Zulassung kann nur dann erteilt werden, wenn der Mitaussteller auch als Aussteller zulassungsfähig wäre.

Der Hauptaussteller erteilt dem Mitaussteller die Autorisierung an seinem Stand als Mitaussteller aufzutreten. Hiermit bestätigt er, dass sein Mitaussteller mit Personal und mit eigenem Angebot, eigenen Rechten oder Dienstleistungen vertreten sein wird.

Der Aussteller hat dafür zu sorgen, dass seine Mitaussteller die Allgemeinen Teilnahmebedingungen A, die Besonderen Teilnahmebedingungen (B), die Technischen Richtlinien sowie die Anordnungen der Messeleitung beachten. Für ein Verschulden seiner Mitaussteller haftet der Aussteller wie für sein eigenes Verschulden.

Für jeden einzelnen Mitaussteller, für den keine Zulassung der Messe München GmbH vorliegt, ist die Messe München GmbH berechtigt, dem Aussteller eine Vertragsstrafe in Höhe von 500,00 EUR in Rechnung zu stellen.

Projektleitung
Tel. +49 89 949-20271
exhibitor@transportlogistic.de

Mitaussteller Anmeldung

Mitaussteller müssen gesondert durch den Hauptaussteller angemeldet werden und werden von der Messe München GmbH und NEUREUTER FAIR MEDIA (unser Medien Dienstleister) auch direkt kontaktiert, sofern dies nicht anders angegeben wurde (siehe Mitaussteller Korrespondenz). Der Hauptaussteller erhält bei seiner Online Anmeldung einen entsprechenden Link, über den sich der Mitaussteller registrieren kann.

Mit der Weitergabe des Links autorisiert der Hauptaussteller den Mitaussteller auf seinem Stand auszustellen. Hiermit bestätigt er, dass sein Mitaussteller mit Personal und mit eigenem Angebot, eigenen Rechten oder Dienstleistungen vertreten sein wird.

Wenn Sie sich als Mitaussteller anmelden möchten, wenden Sie sich bitte direkt an Ihren Hauptaussteller.

Anmeldeschluss: 28. Februar 2023

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250 EUR Mitausstellergebühr

250 EUR Obligatorischer Kommunikationsbeitrag für Mitaussteller

Mitaussteller Leistungen

Aussteller-Shop Zugang
Mitaussteller bekommen einen eigenen Zugang zum Ausstellershop ab Januar 2023.

Obligatorischer Kommunikationsbeitrag
Die Mitaussteller erhalten die identischen Kommunikationsleistungen wie der Hauptaussteller.

Der obligatorische Kommunikationsbeitrag beinhaltet die Grundeinträge im Online-Ausstellerverzeichnis und Besuchsplaner, die Online-Verzeichnisse „Angebotsgruppen“, „Lösungen für Industriesektoren“ und „Logistische Wirtschaftsräume“ sowie die Online-Rubriken „Presse- und Ausstellertermine“.

Unser Mediendienstleister NEUREUTER FAIR MEDIA ist Ihr Ansprechpartner, ebenso für zusätzlich gewünschte (kostenpflichtige) Einträge.

Ausstellerausweise
Mitaussteller erhalten einen kostenfreien Ausstellerausweis.

Alle Ausstellerausweise, unabhängig ob kostenfrei oder kostenpflichtig, müssen über den Aussteller-Shop personalisiert werden. Die Ausweise werden per E-Mail versandt oder können als mobiles Tickets auf dem Smartphone genutzt werden. Bei der Bestellung müssen Sie nicht zwischen kostenfreien und kostenpflichtigen Ausstellerausweisen unterscheiden. In der Abschlussrechnung werden ausschließlich die Ausstellerausweise aufgeführt, die tatsächlich für die Veranstaltung genutzt wurden. Nicht benutzte Ausweise werden nicht berechnet.

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Mitaussteller Rechnungsabwicklung

Mitausstellergebühr und obligatorischer Kommunikationsbeitrag für Mitaussteller werden grundsätzlich dem Hauptaussteller in Rechnung gestellt.

Mitaussteller erhalten keine Zulassungsrechnung. Sobald der Hauptaussteller die Zulassungsrechnung beglichen hat, werden die mitausstellenden Unternehmen zugelassen. Für die Abschlussrechnung (Bestellungen von z. B. zusätzlichen Ausweisen, Parktickets, Raummieten etc.) gibt es zwei Optionen:

Option 1: Rechnungsstellung an den Hauptaussteller
Abschlussrechnungen der mitausstellenden Unternehmen gehen an die Rechnungsanschrift des Hauptausstellers.

Option 2: Rechnungsstellung an den Mitaussteller
Abschlussrechnungen der mitausstellenden Unternehmen gehen an die Rechnungsanschrift der mitausstellenden Unternehmen. Die Rechnungsanschrift wird im Rahmen der Mitaussteller-Anmeldung abgefragt.

WICHTIG: Entscheiden Sie spätestens bis zum Messebeginn, 9. Mai 2023, welche Option für die Verrechnung von bestellten Leistungen verwendet werden soll.

Angabe Rechnungsanschrift:  9. Mai 2023
Versand Abschlussrechnung: KW 25/2023

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Mitaussteller Korrespondenz

Für die Korrespondenz zwischen der Messe München GmbH und dem Mitaussteller gibt es 2 Optionen, die der Hauptaussteller bei seiner Anmeldung wählen kann.

Option 1: Korrespondenz an Hauptaussteller
Die Korrespondenz in Angelegenheiten, die die Mitaussteller betreffen, soll an den Hauptaussteller erfolgen.


Option 2:Korrespondenz an Mitaussteller
Die Korrespondenz in Angelegenheiten, die die Mitaussteller betreffen, soll direkt an die mitausstellenden Unternehmen erfolgen. Die Korrespondenzanschrift wird im Rahmen der Mitaussteller-Anmeldung abgefragt.

WICHTIG: Sollten Sie nach der Anmeldung zu einem späteren Zeitpunkt die jeweils andere Option bevorzugen, informieren Sie uns bitte zeitnah und schriftlich wer unser Ansprechpartner sein soll.

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