Schutz- und Hygienekonzept
Die Messe München beobachtet die aktuellen Entwicklungen im Zusammenhang mit COVID-19 (Coronavirus SARS-CoV-2) sehr genau. Es ist unsere oberste Priorität, mit dieser Situation verantwortungsvoll umzugehen. Die dynamische Entwicklung macht eine tagtägliche Neueinschätzung der Lage notwendig. Wir sind daher in engem Kontakt mit den zuständigen Behörden und berücksichtigen deren Empfehlung hinsichtlich der Durchführungen von Veranstaltungen.
Die Gesundheit unserer Besucher, Aussteller und Mitarbeiter hat für uns als Messe München höchste Priorität. Seit dem Ausbruch des Coronavirus haben wir deshalb die notwendigen Sicherheitsvorkehrungen erhöht.
Um auch in Zeiten von Corona Messen sicher und erfolgreich für alle Beteiligten durchzuführen, hat die Messe München gemeinsam mit weiteren bayerischen Messegesellschaften ein Schutz- und Hygienekonzept erarbeitet, das von der Bayerischen Staatsregierung am 23. Juni 2020 verabschiedet wurde. Mit Hilfe dieses Konzepts können Messen und Kongresse seit September 2020 wieder sicher durchgeführt werden. Im Wesentlichen geht es dabei um drei Themen:
- Abstandswahrung
- Hygiene
- Nachverfolgbarkeit aller Teilnehmer
Die wichtigsten Punkte umfassen die allgemeine Abstandsregel von 1,5 Meter auf dem gesamten Gelände. Wo der Abstand nicht eingehalten werden kann, sowie grundsätzlich im Innenbereich, gilt eine Maskenpflicht. Die Nachverfolgbarkeit aller Teilnehmer ist durch eine Vorabregistrierung und unser Zulassungssystem gewährleistet.
Bitte beachten Sie, dass es sich hierbei um einen fortlaufenden Prozess handelt. Über alle weiteren Entwicklungen und Anpassungen halten wir Sie regelmäßig auf dem Laufenden.
Standbau
Für den Standbau gibt es keine verpflichtenden Auflagen. Aufgrund der grundsätzlichen Anforderung, eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen, gibt es insbesondere keine Auflagen zur maximalen Personenzahl auf dem Messestand. Es gelten jedoch die allgemeinen Abstandsregeln. Diese sollten beim Standbau berücksichtigt werden, z. B. bei der Planung von Besprechungsräumen oder Tischen. Hier sollte darauf geachtet werden, dass der Mindestabstand von 1,5 Meter gewahrt wird und damit das Abnehmen der Mund-Nasen-Bedeckung möglich ist. Für den Gastronomiebereich am Messestand sind die für die Gastronomie grundsätzlich geltenden Anforderungen zu erfüllen, z.B. Plexiglas-Schutzwände an Ausgabestellen.
Catering
Das Servicepersonal und Ihre Mitarbeiter an den Speisen- und Getränkeausgaben sollten Mund-Nasen-Schutzmasken tragen.
An Speisen und Getränketheken sollten Spuckschutz-Vorrichtungen angebracht werden. Das Servicepersonal und Ihre Mitarbeiter an den Speisen- und Getränkeausgaben sollten durch die Spuckschutz-Vorrichtungen von den übrigen Personen auf dem Messestand getrennt werden.
Auf Speisenbüffets sowie auf Kaffeemaschinen und Getränketheken zur Selbstbedienung sollte verzichtet werden. - Milch, Zucker, Rührstäbchen, Besteck, Servietten, Kekse, Schokolade etc. sollten nur einzeln verpackt zur Selbstbedienung bereitgestellt werden.
Speisen und Getränke sollten nur von Service- oder Büffetkräften ausgebeben bzw. serviert werden. Sofern Ihre Mitarbeiter Speisen oder Getränke ausgeben, sollten sie zur Beachtung der Infektionsschutzmaßnahmen angehalten und entsprechend geschult werden.
Die Messe München GmbH behält sich vor, in Erfüllung gesetzlicher oder behördlicher Vorgaben weitergehende Anordnungen zu treffen oder bereits getroffene Anordnungen einzuschränken oder aufzuheben. Mit Kontrollen sowohl der Behörden als auch der Messe München GmbH ist zu rechnen. Bitte beachten Sie, dass der Infektionsschutz auf Ihrem Stand in Ihrer Verantwortung liegt.
Nachverfolgbarkeit aller Teilnehmer
Alle Messeteilnehmer haben sich über den Ticketkauf, d.h. über ihr Besucherticket, ihren Ausstellerausweis bzw. den Servicepartnerausweis bereits im Vorfeld registriert, um die Zugangsberechtigung zu erhalten. So stellen wir sicher, dass die Messe München im Falle einer Corona-Infektion Kontaktpersonen schnell identifizieren kann.
Tracking am Messestand
Bei einem weiteren positiven Verlauf des Infektionsgeschehens, kann an Messeständen am Tisch die Mund-Nasen-Bedeckung abgenommen werden. In diesem Fall hat der Aussteller die Kontaktdaten sowie die Anwesenheit am Messestand des Gesprächspartners separat zu erfassen. Wie diese Erfassung erfolgt, kann der Aussteller frei entscheiden: Entweder über ein eigenes digitales Erfassungstool oder eine Lead-Tracking-Lösung, die die Messe München ihren Kunden zur Verfügung stellt. Alternativ kann die Erfassung manuell erfolgen, z.B. über eine Liste oder Visitenkarte.
Information:
Jeder Hauptaussteller erhält eine S2L Smart Lizenz kostenfrei. Damit unterstützen wir Sie in Covid-19 Zeiten bei der Nachverfolgbarkeit von Kunden auf Ihrem Stand. Siehe „Besuchertracking Scan2Lead“