Eine Anmeldung ist zunächst unverbindlich und nicht mit Kosten verbunden.
Mit Annahme unseres Platzierungsvorschlags, wird die Anmeldung und damit die Messeteilnahme rechtlich verbindlich und eine Absage kostenpflichtig.
Eine Absage der Standfläche muss grundsätzlich in schriftlicher Form an exhibitor@transportlogistic.de erfolgen.
Entsprechend unseren Allgemeinen Teilnahmebedingungen A unter A5, betragen die Stornogebühren 25% des Beteiligungspreises, im Falle, dass die Messe München die Standfläche an einen neuen Aussteller weitervermieten kann. Sollte eine Weitervermietung nicht möglich sein, werden 100% des Beteiligungspreises berechnet. Siehe Allgemeinen Teilnahmebedingungen A5 unten.
Aufgrund der aktuellen Covid-19 Situation sind folgende abweichende Absage- und Rücktrittsregelungen gültig:
Grundlose Absage
Abweichend von Klausel A5 der Allgemeinen Teilnahmebedingungen zur transport logistic / air cargo Europe hat der Aussteller, der seine Teilnahme an der transport logistic / air cargo Europe absagt, ohne dass ihm ein Rücktrittsrecht zusteht, und damit grundlos die Erfüllung des Mietvertrages verweigert, der Messe München GmbH unabhängig davon, ob die Ausstellungsfläche zur transport logistic / air cargo Europe leer steht oder die Messe München GmbH die Ausstellungsfläche bestmöglich anderweitig verwertet hat, nicht den Beteiligungspreis, sondern lediglich als Ersatz für die Aufwendungen, die der Messe München GmbH dadurch entstehen, dass der Aussteller unberechtigterweise seine Teilnahme an der transport logistic / air cargo Europe abgesagt hat, einen pauschalen Aufwendungsersatz in Höhe von 25% des Beteiligungspreises zu zahlen.
Der transport logistic Bonus kommt nur Ausstellern zugute, die tatsächlich an der transport logistic 2021 teilnehmen.
Dementsprechend wird der nicht reduzierte Beteiligungspreis zur Berechnung der Stornogebühr herangezogen
Reisebeschränkungen für den Aussteller
Dem Aussteller steht ein Rücktrittsrecht zu, wenn eine gesetzliche oder behördliche Regelung besteht, wonach zu einem beliebigen Zeitpunkt innerhalb eines Zeitraums von sechs Wochen vor dem ersten Tag der transport logistic / air cargo Europe niemand aus dem Land bzw. dem Landesteil, in dem der Aussteller seinen Sitz hat, ausreisen oder nach Deutschland einreisen darf, oder sich jeder, der aus dem Land bzw. dem Landesteil, in dem der Aussteller seinen Sitz hat, nach Deutschland einreist, unverzüglich nach der Einreise in Quarantäne begeben muss.
Dem Aussteller steht auch dann ein Rücktrittsrecht zu, wenn eine unbefristete oder mindestens bis zum Tag nach dem letzten Tag der transport logistic / air cargo Europe geltende gesetzliche oder behördliche Regelung besteht, dass niemand, der sich irgendwann während der Laufzeit der transport logistic / air cargo Europe einschließlich ihrer Auf- und Abbauzeiten in Deutschland oder in dem Landesteil von Deutschland, in dem die transport logistic / air cargo Europe stattgefunden hat, aufgehalten hat, aus Deutschland ausreisen oder in das Land bzw. in den Landesteil, in dem der Aussteller seinen Sitz hat, einreisen darf, oder sich jeder, der sich während der Laufzeit der transport logistic / air cargo Europe einschließlich ihrer Auf- und Abbauzeiten in Deutschland oder in dem Landesteil von Deutschland, in dem die transport logistic / air cargo Europe stattgefunden hat, aufgehalten hat, in das Land bzw. in den Landesteil, in dem der Aussteller seinen Sitz hat, einreist, unverzüglich nach der Einreise in Quarantäne begeben muss.