Aussteller Guide

Wichtige Anmeldungen und Hinweise

Foto- & Filmgenehmigung

Filmen, Fotografieren sowie das Anfertigen von Zeichnungen und Videoaufnahmen ist innerhalb des Veranstaltungsgeländes nur Personen gestattet, die hierfür von der Messe München GmbH zugelassen sind und eine von der Messe München GmbH ausgestellte gültige Genehmigung besitzen.

Die Herstellung von fotografischen oder sonstigen Aufnahmen von Ständen anderer Aussteller, für die keine Genehmigung vorliegt, ist in jedem Falle unzulässig. In gleichem Maße gilt dies für das Gelände und die baulichen Anlagen der Messe München GmbH.

Bei Zuwiderhandlung kann die Messe München GmbH unter Anwendung rechtlicher Möglichkeiten die Herausgabe des Aufnahmematerials verlangen. Ausgenommen hiervon sind nur akkreditierte Pressevertreter/Blogger sowie die offiziellen Servicepartner der Messe München GmbH.

Die Genehmigung erhalten Aussteller, bzw. von diesen beauftragte Fotografen / Filmteams ab dem ersten offiziellen Aufbautag in der Sicherheitszentrale der Messe München GmbH (24 Stunden geöffnet). Diese befindet sich im Bereich des Tor 1 und ist von innerhalb und außerhalb des Messegeländes zugänglich.

Für den Erhalt der Genehmigung muss der Aussteller sich als solcher ausweisen können (bitte Aussteller- und Personalausweis bereithalten), Fotografen, bzw. Filmteams müssen einen schriftlichen Auftrag des beauftragenden Ausstellers vorweisen (bitte Personalausweis bereithalten).

Sollte ein Mitarbeiter des ausstellenden Unternehmens während der Messelaufzeit auf dem eigenen Stand fotografieren, ist keine gesonderte Genehmigung erforderlich.

Erhältlich ab 2. Mai 2023 / ausschließlich vor Ort

EUR 80,- brutto/pro Aussteller bzw. pro Auftrag

Tagesveranstaltungen

Sie planen eine Veranstaltung auf Ihrem Messestand während der Messeöffnungszeiten?

Dazu gehören Livemusik, künstlerische Darbietungen oder ein Empfang mit Get-together auf Ihrem Messestand. Bitte melden Sie diese Tagesveranstaltung bei uns an.

Während der Veranstaltung muss gewährleistet sein, dass Gangflächen und benachbarte Standflächen nicht durch Catering, Mobiliar oder ähnliches zugestellt werden.

Bitte achten Sie ebenfalls darauf, dass die Anzahl der Gäste im Verhältnis zur gebuchten Standfläche (max. 1,6 Personen/m²) steht.

Vorführungen, akustische Werbung und Live-Auftritte von Künstlern, Musikgruppen oder Sängern und deren Tonverstärker/Beschallungsanlagen müssen so ausgerichtet werden, dass benachbarte Aussteller nicht gestört werden. Die Lautstärke darf 60 dB an der Standgrenze nicht überschreiten.

Sollten Sie externes Servicepersonal für Ihre Veranstaltung erwarten, muss dieses mit dem von uns versandten Genehmigungsschreiben sowie gültigen Eintrittstickets ausgestattet sein.

Um einen reibungslosen Ablauf der Veranstaltung zu gewährleisten, empfehlen wir Ihnen, sich vor der geplanten Veranstaltung mit Ihren Standnachbarn abzustimmen.

Anmelden bis 28. April 2023

Projektleitung
Tel. +49 89 949-20271
exhibitor@transportlogistic.de

kostenfrei

Abendveranstaltungen

Abendveranstaltungen, die nach 18 Uhr stattfinden, müssen bis spätestens 2. Mai 2023 kostenpflichtig angemeldet werden.

Die Veranstaltung darf ab 18 Uhr beginnen und muss bis spätestens 22 Uhr beendet sein. Bis 22:30 besteht die Möglichkeit, notwendige Aufräumarbeiten vorzunehmen.Bis spätestens 23:00 Uhr müssen alle Personen das Messegelände verlassen haben.

Benachbarte Gang- oder Standflächen dürfen nicht in die Aktion miteinbezogen werden. Sämtliche Flucht- und Rettungswege müssen jederzeit freigehalten werden.

Die Einfahrt ins Messegelände für Catering-Fahrzeuge, Veranstaltungstechnik oder Musikbands ist ab 16 Uhr möglich. Bitte beachten Sie, dass alle Fahrzeuge das Messegelände bis spätestens 23:00 Uhr wieder verlassen müssen. Weitere Informationen finden in der Anmeldung.

Um einen reibungslosen Ablauf der Veranstaltung zu gewährleisten, empfehlen wir Ihnen, sich vor der geplanten Veranstaltung mit Ihren Standnachbarn abzustimmen.

Anmelden bis 2. Mai 2023

Security, Logistics and Traffic
security@messe-muenchen.de 

Standgröße bis 99 m² / 300 EUR netto pro Veranstaltung
Standgröße ab 100 m² / 400 EUR netto pro Veranstaltung

Musiknutzung / Musikrechte

Ob Live-Musik oder nur Hintergrundmusik am Stand oder auch bei Präsentationsvideos, immer wenn Sie Musik öffentlich wiedergeben, muss diese davor bei der GEMA angemeldet werden. Nur von der GEMA erhalten Sie die Lizenz, die Musik in dem gewünschten Sinn zu nutzen.

Unangemeldete Kontrollen seitens der GEMA werden auf Messen durchgeführt.

GEMA
Tel. +49 30 58 9999 58

Tarife laut GEMA

Lärm- und Geräuschkulisse

Video-, Musik-, Showdarbietungen etc. während der Messelaufzeit (siehe Öffnungszeiten) haben so zu erfolgen, dass die benachbarten Aussteller nicht gestört werden. Demzufolge müssen Lautsprecher und sonstige akustische Tonverstärker/Beschallungsanlagen auf dem Messestand ausgerichtet werden und dürfen nicht auf benachbarte Messestände oder Gänge abschallen.

Die Lautstärke darf 60 dB (A) an der Standgrenze nicht überschreiten. Die Messe München GmbH ist berechtigt, Vorführungen einzuschränken oder zu untersagen, die Lärm oder optische Belästigung verursachen oder aus sonstigen Gründen zu einer erheblichen Gefährdung oder Beeinträchtigung der Veranstaltung bzw. von Veranstaltungsteilnehmern führen. Die behördlichen Vorschriften sind zu beachten. 

Standanlieferung Hinweis

Wenn Sie Warensendungen für Ihren Stand adressieren, so bitten wir Sie, folgende Daten auf der Sendung anzugeben bzw. Ihrem Spediteur mitzuteilen:  

– transport logistic 2023

– Halle (Freigelände) / Standnummer des Messestandes

– Ausstellername

– Telefonnummer eines empfangsberechtigten Mitarbeiters vor Ort

– Messegelände/Willy-Brandt-Allee, 81829 München, Deutschland

Die Mitarbeiter der Messe München GmbH nehmen keine für Aussteller oder Dritte bestimmte Warensendungen, Briefe oder sonstige Sendungen in Empfang. Den Ausstellern wird empfohlen, während der Auf- und Abbauzeiten keine Warenlieferungen und sonstige Gegenstände ungesichert in der Halle oder im Freigelände zu deponieren.

Leistungen in Bezug auf die Annahme und den Versand von Warensendungen werden von den auf dem Messegelände zugelassenen Spediteuren (siehe Lagerung von Waren) angeboten.

Diebstahl Hinweis

Wir empfehlen folgende vorbeugende Sicherheitsmaßnahmen, um Diebstähle zu vermeiden:

  1. Während der Auf- und Abbauphase sollten Sie Ihre Waren nicht unbeaufsichtigt bzw. ungesichert an Ihrem Messestand zurücklassen.
  2. Bestellen Sie Ihre eigene Standbewachung. Dem von der Messeleitung eingesetzten Wachpersonal ist es nicht möglich, einzelne Stände zu bewachen.
  3. Entfernen Sie alle wertvollen, nicht gesicherten Ausstellungsstücke, wenn Sie nach Messeschluss den Stand verlassen.
  4. Versichern Sie Ihre Waren, damit das Risiko eines möglichen wirtschaftlichen Schadens abgedeckt ist.

Wi-Fi Nutzung

Kostenfreies WLAN steht zur Verfügung, es handelt sich um einen limitierten Zugang (4 MB Bandbreite / 200 MB Datenvolumen) ohne Gewähr. Für störungsfreie, geschäftsrelevante Vorgänge am Stand empfehlen wir die Bestellung eines kostenpflichtigen LAN-Anschlusses.